Der Widerruf lebt

Von
überhöhte Handwerker Rechnung Anwalt

Nicht nur Darlehensverträge können weiterhin widerrufen werden, auch andere Dienstleistungen, insbesondere solche bei denen die Verträge außerhalb geschlossener Geschäftsräume zustande gekommen sind, können widerrufen werden.

Dies sind insbesondere Handwerkerleistungen.

Es kann sich aber auch um jede andere Dienstleistung handeln, die nicht in einem geschlossenen Geschäftsraum (also z.B. beim Kunden zu Hause) vereinbart wurde.

Wichtig ist die Prüfung der erteilten Widerrufsbelehrung.

Wurde eine falsche oder gar keine Widerrufsbelehrung erteilt, hat der/die VERBRAUCHER/IN ein Jahr und 14 Tage ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Warenlieferung Zeit, seine/ihre Vertragserklärung zu widerrufen.

Im besten (für den Unternehmer natürlich schlechtesten) Fall, kriegt der Unternehmer gar keine Vergütung, muss ggf. das bereits erhaltene Geld zurückzahlen.

D.h. wenn der Handwerker den Auftrag nicht ordnungsgemäß erfüllte, eine mangelhafte Werkleistung vorlag, die Handwerkerrechnung überhöht war oder es sich um den ,sprichwörtlichen Pfusch am Bau‘ handelte, dann können Sie das Haustürgeschäft mit dem Handwerker widerrufen.

Gerade auch bei unnötigem Ärger mit Handwerkern sowie unseriösen Handwerkern, bietet Ihnen das ‚Widerrufsrecht für Handwerkerleistungen einen einfachen Lösungsweg.

Sie suchen einen passenden Anwalt, um sich gegen überhöhte Handwerker Rechnungen und unseriöse Handwerker oder sogar betrügerische Handwerker zur Wehr zu setzen?

Unsere erfahrenden Partneranwälte unterstützen Sie gerne mit einer kostenlosen Erstberatung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich bei mangelhafter Werkleistung, überhöhten Handwerker Rechnungen, wenn der Handwerker den Auftrag nicht erfüllt hat oder bei regelrechter Handwerker Abzocke.

 

 

 

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